Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 In der Karateschule Shoujinkan wird schwerpunktmäßig Karate und Selbstverteidigung unterrichtet.
§ 2 Die Schülerinnen und Schüler der Karateschule Shoujinkan - Mönchengladbach sind verpflichtet, der Inhaberin
Zuzana Löhrke Änderungen des Namens, der Anschrift und Telefonnummer unverzüglich mitzuteilen.
§ 3 Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind immer zum ersten oder 15. eines Monats durch eine vom Mitglied
eingerichteten Dauerauftrag zu entrichten.
§ 4 Die Schülerinnen und Schüler der Karateschule Shoujinkan - Mönchengladbach werden ab einem Alter von 8 Jahren Mitglieder
des Deutschen JKA-Karatebundes. Der jeweils aktuelle Jahresbeitrag wird einmal
im Jahr von der Inhaberin Zuzana Löhrke
eingezogen. Die Mitgliedschaft zum DJKB ist Voraussetzung für das Ablegen von Gürtelprüfungen.
§ 5 Es besteht keine Haftung seitens der Karateschule für Personen- oder Sachschäden.
Dies gilt insbesondere für die Haftung körperlicher und gesundheitlicher Schäden, die darauf beruhen, dass eine
Schülerin oder ein Schüler der Inhaberin oder den Trainern unzureichend oder falsch über ihren/seinen Gesundheitszustand
informiert oder auf Risiken hingewiesen hat.
§ 6 Beschädigungen aller Art werden auf Kosten derjenigen/desjenigen behoben, die/der für die Schäden verantwortlich ist.
§ 7 Die Karateschule Shoujinkan übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Gegenständen oder das
Abhandenkommen von (Wert-)Sachen, welche von den Schülerinnen und Schülern mit in die Schulungsräume
oder in die Umkleiden gebracht haben.
§ 8 Für die Karateschule besteht keine Haftpflicht-Versicherungsschutz. Eine Mitglieder-Unfallversicherung
besteht nicht. Es wird empfohlen, ggf. privat eine Unfallversicherung abzuschließen.
§ 9 Verstößt eine Schülerin oder ein Schüler wiederholt gegen Weisungen der Inhaberin bzw. der Trainerinnen und
Trainer, so erfolgt zunächst eine schriftliche Abmahnung. Bei weiterem Verstoß
ist eine fristlose Kündigung der
Schülerin/des Schülers möglich. Die Kündigung des Mitgliedsvertrages durch die Inhaberin der Karateschule ist
möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z. B. Verhalten, das den Ruf der Schule schädigt, Verurteilung
wegen krimineller Handlungen o. ä.).
§ 10 Verlegt die Karateschule Shoujinkan seine Schulungsräume innerhalb der Stadt Mönchengladbach (nebst
sämtlicher Stadtteile) so berechtigt dies nicht zu einer außerordentlichen Kündigung.
§ 11 Die Beendigung der Mitgliedschaft durch eine Schülerin/einen Schüler erfolgt ausschließlich schriftlich an
Zuzana Löhrke, In der Aue 32, 41239 Mönchengladbach. Die Kündigungsfrist steht auf dem Anmeldeformular
und ist einzuhalten.
§ 12 An gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich kein Training statt. In den Schulferien findet das Karatetraining
für Kinder und Erwachsene nach Absprache statt. Eventuell wird die Anzahl der Trainingseinheiten reduziert.
§ 13 Es ist der Inhaberin sowie den Trainerinnen und Trainern der Karateschule Shoujinkan - Mönchengladbach gestattet, Fotos der
Schülerinnen und Schüler während des Trainingsbetriebs oder bei sonstigen Karateveranstaltungen (z. B. öffentlichen Aufführungen)
anzufertigen und für die Öffentlichkeitsarbeit (Pressearbeit, Webseite, etc.) zu nutzen.
§ 14 Sollte eine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Karateschule Shoujinkan - Mönchengladbach ungültig sein, so wird
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.